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Mitgliedschaftsvertrag

Stand: 2026-06-01

1. Geltungsbereich

Dieser Vertrag wird abgeschlossen zwischen:

atelier yuniku klg, Brahmsstrasse 76, 8003 Zürich (nachfolgend “atelier yuniku” genannt) und der abschliessenden Person (nachfolgend “Mitglied” oder “Mitglieder” genannt).

Abweichende oder ergänzende Bestimmungen zu diesem Vertrag gelten nur und gehen diesem Vertrag vor, soweit diese mit atelier yuniku schriftlich vereinbart wurden und nur für den jeweiligen Einzelfall. Im Zweifelsfall gehen die Mitgliedschaftsbedingungen dieses Vertrages vor.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Mitgliedschaftsmodelle

Bei Vertragsabschluss wählt das Mitglied eine der folgenden Optionen:

Jahresmitgliedschaft
CHF 155.– pro Monat
oder CHF 1’680.– bei Vorauszahlung (entspricht CHF 140.– / Monat)

Halbjahresmitgliedschaft
CHF 175.– pro Monat
oder CHF 960.– bei Vorauszahlung (entspricht CHF 160.– / Monat)

Dreimonatsmitgliedschaft
CHF 200.– pro Monat
oder CHF 540.– bei Vorauszahlung (entspricht CHF 180.– / Monat)

Bei Vorauszahlung wird ein Rabatt von 10 % gegenüber der monatlichen Zahlung gewährt. Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

atelier yuniku behält sich das Recht vor, die Preise bei Bedarf anzupassen. Preisänderungen gelten ausschließlich für neu abgeschlossene Mitgliedschaften oder dann nach Erneuerung der Mitgliedschaft ab Zeitpunkt der neuen Mitgliedschaftsperiode.

2.2 Material- und Brennkosten

Im atelier yuniku bezogene Materialien (z. B. Ton, Farben, Stoffe, Glasuren) sind nicht im Mitgliedschaftsbeitrag inkludiert und separat zu bezahlen. Die aktuellen Preise sind bei den jeweiligen Materialien im Atelier angeschrieben oder können bei atelier yuniku erfragt werden.

Brennkosten für Keramik sind wie folgt:

  • Preis für den Schrühbrand beträgt 8 CHF/kg.
  • Preis für Schrühbrand inkl. Engobe beträgt 12 CHF/kg
  • Preis für Glasurbrand inkl. Glasur beträgt 12 CHF/kg

2.3 Vertragsabschluss

Mitgliedschaftsanträge werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Der Vertrag zwischen atelier yuniku und dem Mitglied kommt zustande mit der Annahme dieses Mitgliedschaftsvertrags durch das Mitglied im Rahmen der Online-Anmeldung und der Bestätigung durch atelier yuniku. Mit der Aufgabe eines Mitgliedschaftsantrags oder einer Bestellung durch das Mitglied gelten die AGB als akzeptiert.

2.4 Warteliste

Falls keine Plätze für Mitgliedschaften frei sind, kann sich der/die Interessent:in auf die Warteliste setzen lassen. Sobald ein Platz frei wird, gibt atelier yuniku Bescheid. Der/die Interessent:in muss sich dann schnellstmöglich selbstständig für die Mitgliedschaft anmelden. Es werden dabei alle gleich behandelt – unabhängig von der gewünschten Mitgliedschaftsdauer oder ob es sich um ein ehemaliges Mitglied oder Kursteilnehmer:in handelt.

3. Inhalt des Mitgliedschaft-Abos

3.1 Einführung

Bei Abschluss der ersten Mitgliedschaft wird eine Einführung mit atelier yuniku terminiert. Diese dauert etwa 60 Minuten und ist im Mitgliedschaftspreis inkludiert. Bis zur Unterweisung und ggf. Schulung an Maschinen und Werkzeugen ist die Nutzung des Ateliers nicht gestattet.

3.2 Mindestanforderung Kenntnisse

Voraussetzung für den Zugang zum jeweiligen Arbeitsbereich ist die Teilnahme des Mitglieds an mindestens einem Workshop oder anderweitig erworbene Kenntnisse in der Disziplin, die während der Nutzung ausgeübt werden soll. Das Mitglied muss in der Lage sein, sämtliche Arbeitsschritte sowie den Umgang mit den verwendeten Materialien selbstständig und fachgerecht auszuführen. Ausnahmen können in Absprache mit atelier yuniku gewährt werden, insbesondere bei Disziplinen, bei denen weder kostenintensive noch heikle Werkzeuge, Maschinen oder Materialien zum Einsatz kommen. In jedem Fall hat sich das Mitglied vor der Aufnahme einer neuen Disziplin mit atelier yuniku in Verbindung zu setzen, um die erforderlichen Instruktionen und Hinweise zu erhalten, da die allgemeine Einführung nicht sämtliche Handwerke abdeckt.

3.3 Rabatte auf Kurse und Workshops

Jedes Mitglied profitiert von bis zu 30 % Rabatt auf ausgewählte Kurse und Workshops. Diese werden jeweils im Gruppenchat bekannt gegeben.

Um den Rabatt für Kurse und Workshops in Anspruch nehmen zu können, muss die Mitgliedschaft bis zum Tag der letzten Kurseinheit aktiv sein.

3.4 Q&A Sessionen

Benötigt ein Mitglied Unterstützung oder hat Fragen, kann eine Q&A-Session für 50 CHF gebucht werden. Eine Session dauert maximal eine Stunde. Weitere Sessionen können bei Bedarf dazugebucht werden.

Die Q&A-Session dient grundsätzlich der Klärung konkreter Fragen (Troubleshooting). In begründeten Einzelfällen kann sie jedoch auch für eine kurze Einführung in eine neue Disziplin genutzt werden, beispielsweise wenn aktuell kein Kursangebot in dieser Disziplin besteht.

3.5 Gäste

Mitglieder dürfen Gäste mitnehmen, um gemeinsam zu werken. Dabei profitieren Mitglieder von 50% Rabatt auf Gästepässe, also 20 CHF statt 40 CHF für eine Session à 3 Stunden. Die Gäste müssen im Voraus angemeldet und durch atelier yuniku bewilligt werden. Gäste dürfen nur in Begleitung eines Mitglieds das Atelier besuchen und nutzen. Das Mitglied ist vollumfänglich für den Gast verantwortlich. Gäste müssen ihre Keramikwerke gleich signieren, wie ihr Gastgeber und Kosten für Material müssen bei Bezug via TWINT bezahlt werden. Die Kosten des Brennservice inkl. Glasur/Engobe wird dem Mitglied nach dem Brennen verrechnet. Das Mitglied trägt die Verantwortung, dass Gäste ihre gebrannten Objekte innerhalb eines Monats nach Brand abholen kommen.

3.6 Persönlicher Stauraum

Mitglieder erhalten eine beschriftete Kunststoff-Aufbewahrungsbox (38×51×30 cm) im Untergeschoss und haben Anspruch auf einen Regalboden pro Mitglied.

Weitere Lagerfläche kann – je nach Verfügbarkeit und Platzbedarf – gegen einen fairen Aufpreis bezogen werden. Der Preis beträgt CHF 20 pro zusätzlichem Regalboden und Monat. Bei speziellen Lagerbedürfnissen soll sich das Mitglied an atelier yuniku wenden, um eine passende Lösung zu besprechen.

3.7 Kaffee, Tee und Verpflegung

Kaffee und Tee stehen den Mitgliedern zur Verfügung, solange Vorrat besteht. Es besteht kein Anspruch auf regelmässige Bereitstellung durch atelier yuniku.

Mitglieder dürfen eigenes Essen mitbringen und kurzzeitig im kleinen Kühlschrank aufbewahren. Einmal pro Monat werden alle nicht beschrifteten und/oder abgelaufenen Lebensmittel entfernt und entsorgt.

4. Zugang und Nutzung der Räumlichkeiten

4.1 Zugang und Öffnungszeiten

Das Abo beinhaltet während 24 Stunden pro Woche und zu den regulären Öffnungszeiten freien Zugang zu den Studioräumlichkeiten von atelier yuniku sowie die Nutzung deren Infrastruktur, Einrichtungen und Geräte. Dies dient dazu zu vermeiden, dass nicht einzelne Mitglieder das Atelier hauptberuflich benutzen bzw. übermässig beanspruchen.

Mitglieder erhalten Zugang über das Bold Smart Lock System per App. Die Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden. Das Atelier ist grundsätzlich täglich von 08:00 bis 22:00 Uhr zugänglich. Ein Zugang ausserhalb dieser Zeiten ist offiziell nicht gestattet, aber wenn du mal ein bisschen früher kommst oder später gehst – kein Problem, ±1 Stunde Spielraum ist völlig okay.

Die Nutzungszeiten sowie der Zugang zum Atelier können von atelier yuniku bei Bedarf angepasst, eingeschränkt oder untersagt werden. Es besteht kein Anspruch auf ständigen oder ungehinderten Zugang.

4.2 Keine fix vergebenen Arbeitsplätze

Mitglieder dürfen sich innerhalb der Mitglied-Zone frei bewegen und verfügbare Arbeitsplätze nutzen. Die Platzvergabe erfolgt nach dem Prinzip “First come, first served”. Ein Anspruch auf die Nutzung bestimmter Räume, Flächen oder Einrichtungen zu bestimmten Zeiten oder exklusiv besteht nicht.

4.3 Nutzung des Mitgliedschaftsraums und Kursraums

Der Kursraum darf von Mitgliedern nur genutzt werden, wenn keine Kurse stattfinden. Kurse haben stets Priorität. Mitglieder verpflichten sich, den Raum rechtzeitig zu verlassen, sobald ein Kurs beginnt oder angekündigt ist. In der Regel bleiben Werkzeuge und mindestens ein Gerät (z. B. eine Töpferscheibe) im Mitgliedschaftsraum verfügbar, während Kurse oder Workshops stattfinden.

Bei grösseren Anlässen kann es vorkommen, dass auch der Mitgliedschaftsraum genutzt wird. Dies sollte höchstens einmal pro Monat vorkommen. Die Mitglieder werden im Voraus informiert.

4.4 Schliessung der Werkräume

Die Werkräume können ausserdem jederzeit aufgrund von Wartungsarbeiten, Schulungen oder anderen organisatorischen Gründen vorübergehend geschlossen werden. In solchen Fällen informiert atelier yuniku die Mitglieder im Voraus. Ein Anspruch auf Rückerstattung aufgrund der oben genannten Schliessungen besteht nicht.

4.5 Keine Mietverhältnisse

Mitglieder sind ausschliesslich zur Nutzung des Ateliers im Rahmen ihrer Mitgliedschaft berechtigt. Es entsteht ausdrücklich kein Mietverhältnis im Sinne eines Raum- oder Untermietvertrags. Die Mitgliedschaft begründet kein dauerhaftes Besitz-, Haus- oder Nutzungsrecht über bestimmte Flächen oder Einrichtungen. Das Atelier bleibt jederzeit im alleinigen Besitz und unter der Hoheit von atelier yuniku.

4.6 Kommerzielle oder illegale Nutzung

Die Nutzung des Ateliers ist ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Mitglieder vorgesehen. Kommerzielle Tätigkeiten, wie etwa die Ausübung eines Gewerbes innerhalb der Räumlichkeiten, sind ohne ausdrückliche Genehmigung von atelier yuniku nicht gestattet. Das Atelier ist nicht auf eine derart intensive Nutzung ausgelegt, da sonst eine faire und gleichberechtigte Nutzung des Raums durch alle Mitglieder nicht mehr gewährleistet werden kann. Der hobbymäßige Verkauf der im Atelier hergestellten Objekte ist hingegen erlaubt.

Jegliche illegale oder schadhafte Nutzung, einschließlich der Herstellung von gefährlichen oder unzulässigen Materialien, ist strikt untersagt.

5. Regeln des Ateliers

Um ein angenehmes und reibungsloses Miteinander zu garantieren, verpflichtet sich jedes Mitglied folgende Regeln zu befolgen:

  • Es ist nur so viel Platz einzunehmen, wie zum Arbeiten benötigt
  • Es ist stets respektvoll und achtsam mit anderen Nutzer:innen und dem Raum umzugehen
  • Das Rauchen im Atelier und in der Nähe der Fenster ist nicht erlaubt.
  • Telefonate sind ausschließlich außerhalb der Räumlichkeiten erlaubt
  • Computer sollen nicht mit ins Atelier gebracht werden. Das Atelier ist primär ein Ort des handwerklichen Arbeitens. Auch die administrativ verantwortlichen Personen von atelier yuniku versuchen stets ihre Computerarbeit in den Atelierräumlichkeiten auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.
  • Abspielen von Musik nur unter Berücksichtigung und Einverständnis aller Anwesenden und in einem normalen Lautstärkepegel
  • Während den gesetzlichen Ruhezeiten (Mittagsruhe 12:00–13:00 Uhr, Abendruhe wochentags ab 20:00 Uhr, Samstags ab 18:00 Uhr und Sonntags und andere Feiertage ganztags) dürfen keine lärmintensiven Tätigkeiten verrichtet oder laute Musik abgespielt werden
  • Speziell bei Aufenthalt vor dem Atelier ist Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen
  • Hunde sind nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt und müssen beaufsichtigt sein.

Zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit aller Personen im Atelier gelten zusätzlich folgende Regeln:

  • Benutzte Arbeitsbereiche und Boden sind nach Gebrauch stets gründlich zu reinigen. Ton- und Glasurreste von Tischen, Werkzeugen und Böden müssen vollständig entfernt werden. Dies dient dazu, den Feinstaub von Ton und Glasurpulver zu minimieren und trägt zur Gesundheit von allen bei.
  • Mitglieder sind verpflichtet, ihre persönliche Regalfläche mindestens einmal monatlich mit einem feuchten Tuch abzuwischen, um die Ansammlung von Silikastaub zu reduzieren.
  • Benutztes Geschirr, Werkzeuge und Materialien sind nach Gebrauch abzuwaschen, abzutrocknen und wieder an den dafür vorgesehenen Platz zurückzuräumen.
  • Die Eingangstüre ist stets abzuschliessen
  • Das Mitbringen weiterer Personen ins Atelier ist nicht gestattet, mit Ausnahme der ausdrücklich geregelten Gästeregelung (siehe Ziffer 3.5).
  • Kinder unter 16 Jahren dürfen das Atelier nur in Begleitung einer erwachsenen Person betreten.
  • Kinder unter 7 Jahren dürfen das Atelier nur betreten, wenn das Mitglied ihnen ungeteilte Aufmerksamkeit widmen kann und gemeinsam mit dem Kind eine kreative Tätigkeit ausübt.
  • Die Bedienung der Brennöfen ist ausschliesslich atelier yuniku oder von atelier yuniku ausdrücklich autorisierten Personen vorbehalten.
  • Aus Sicherheitsgründen ist der Bereich in, auf und um die Brennöfen jederzeit freizuhalten. Das Platzieren von Gegenständen in diesem Bereich ist untersagt.
  • Das eigenständige Mischen von Glasuren durch Mitglieder ist nicht gestattet; hierfür ist die Anleitung oder Genehmigung durch atelier yuniku erforderlich.
  • Werke, die den geltenden Sicherheits- oder Qualitätsstandards nicht entsprechen – insbesondere Arbeiten mit Fremdton oder unsauber aufgetragener Glasur – können vom Brand ausgeschlossen werden (siehe Ziffer 6.3).
  • Die Verwendung eigener Werkzeuge oder Materialien ist mit Ausnahme des Töpfer-Bereichs gestattet. Dabei ist sicherzustellen, dass diese mit den vorhandenen Einrichtungen kompatibel sind und keine Gefährdung für andere Mitglieder oder Geräte darstellen (siehe auch Ziffer 9.4).

Mitglieder, die gegen die Atelier-Regeln verstossen oder sich in einer Weise verhalten, die das Wohlbefinden oder die Sicherheit anderer Mitglieder gefährdet, können nach Ermessen sofort oder nach einer schriftlichen Abmahnung von atelier yuniku ausgeschlossen werden.

6. Spezifische Regeln für Töpfern/Keramik

6.1 Ton, Glasuren, Engoben

Ton, Glasuren und Brennkurven müssen präzise aufeinander abgestimmt sein, um optimale Ergebnisse zu erzielen und einen sicheren Brennvorgang zu gewährleisten. Unsere Tone und Glasuren wurden über einen langen Zeitraum sorgfältig getestet und auf unsere Brennkurven abgestimmt. Gleichzeitig bieten wir eine breite Auswahl an unterschiedlichen Tonen an, sodass sich für nahezu jedes Projekt das passende Material findet.

Da Tone und Glasuren für unterschiedliche Brenntemperaturen entwickelt werden und ungeeignete Materialien erhebliche Schäden an unseren Öfen sowie an den Arbeiten anderer verursachen können, ist die Verwendung von mitgebrachtem Ton und Glasuren in unserem Atelier nicht gestattet.

6.2 Häufigkeit Brennservice

Alle Brände werden ausschließlich durch das atelier yuniku durchgeführt. In der Regel finden die Brände wöchentlich statt, wobei sich Schrüh- und Glasurbrand abwechseln. Die tatsächliche Häufigkeit richtet sich jedoch danach, ob genügend Arbeiten vorhanden sind, um den Ofen sinnvoll zu füllen. In einzelnen Fällen kann sich der Brandprozess daher verlängern.

Es besteht kein Anspruch auf eine beschleunigte Durchführung der Brände. Dringende Anliegen können jedoch nach Möglichkeit berücksichtigt werden; in solchen Fällen ist das atelier yuniku frühzeitig zu informieren.

Nach jedem Brand werden die Mitglieder im Gruppenchat benachrichtigt, sobald ihre Arbeiten abholbereit sind.

6.3 Werke bereit für den Schrühbrand

Alle Stücke, die im Regal „Bereit für den Schrühbrand" abgelegt werden, gelten als brennbereit. Sobald die Werke dort platziert und von unserem Team gebrannt wurden, können die Materialien nicht mehr recycelt werden. Die Mitglieder verpflichten sich, alle geschrühten Werke zu bezahlen, auch wenn das Ergebnis nicht den persönlichen Erwartungen entspricht.

6.4 Werke bereit für den Glasurbrand

Alle Stücke, die im Regal „Bereit für den Glasurbrand" abgelegt werden, gelten als bereit für den Glasurbrand. Mitglieder müssen sicherstellen, dass die Werke korrekt für den Glasurbrand vorbereitet sind, insbesondere der Boden gründlich gereinigt ist. atelier yuniku behält sich das Recht vor, Gegenstände nicht zu brennen, bei welchen die Glasuren nicht ordnungsgemäss aufgetragen wurden.

6.5 Signatur

Alle Objekte müssen außen auf der Unterseite mit derselben, gut lesbaren Signatur versehen sein. Dies dient dazu, die Werke sicher dem entsprechenden Mitglied zuzuordnen. atelier yuniku behält sich das Recht vor, Gegenstände nicht zu brennen, welche nicht zuordenbar sind. Gäste führen ihre Signatur auf der Liste über dem Ofen auf und kennzeichnen ihre Objekte auch.

6.6 Haftungsausschluss bei Schäden

Das Arbeiten mit Ton und Glasuren ist ein wunderschöner, aber oft auch unvorhersehbarer Prozess. Brennkurven, -temperatur, Glasur und Ton werden durch uns in vielen Versuchsgängen fein aufeinander abgestimmt. Trotzdem kann es gelegentlich durch Fehler im Herstellungsprozess (häufigste sind Lufteinschlüsse im Ton, ungleichmässige Wandstärken und ungleichmässiger Glasurauftrag) oder auch insbesondere durch Benutzung von selber mitgebrachtem, nicht 100% kompatiblem Ton zu Rissen, Brüchen, Lufteinschlüssen in der Glasur und weiteren Beschädigungen führen.

Diese Risiken sind ein natürlicher Teil der Keramikkunst und atelier yuniku kann nicht dafür haftbar gemacht werden. Für beschädigte Werke kann atelier yuniku daher keinen Ersatz oder Rückerstattungen anbieten – aber wir helfen dem Mitglied jederzeit gerne dabei, die Ursache zu verstehen und seine Technik für das nächste Mal zu verbessern.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Mitgliedschaftsbeiträge

Zahlungen für Mitgliedschaften erfolgen entweder als Totalbetrag im Voraus oder werden monatlich automatisch vom hinterlegten Zahlungsmittel abgebucht. Die Zahlung ist spätestens zum Datum des Abo-Starts im Voraus fällig.

Die Kosten für das Mitgliedschafts-Abo sind auch fällig, wenn das Mitglied das Atelier sowie die Infrastruktur nicht nutzt. Ausnahmen davon sind in Ziffer 8.2 und 8.3 geregelt.

Sollte eine Zahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen, wird der Mitgliedsbeitrag oder Kursgebühr als überfällig betrachtet. atelier yuniku behält sich das Recht vor, Mahngebühren in Höhe von CHF 10 für jede Mahnung zu erheben. Bei erfolgloser Mahnung oder wiederholtem Zahlungsverzug kann atelier yuniku die Mitgliedschaft sofort künden und die Teilnahme an Kursen und Workshops aussetzen. Es wird der Gesamtbetrag der Vertragslaufzeit zur Zahlung fällig.

7.2 Materialbezug

Material wird via TWINT direkt bei Bezug bezahlt. Eine Anleitung zur TWINT-Zahlung ist im Atelier ausgehängt.

Ausnahme: Die Kosten für das Brennen und Glasur von Keramikobjekten werden erst nach dem Brand bei der Abholung der Objekte bezahlt. atelier yuniku wiegt die Objekte nach dem Ausladen des Ofens und teilt jedem Mitglied den geschuldeten Betrag mit, so dass das Mitglied diesen bei Abholung per TWINT begleichen kann.

8. Vertragsverlängerung, Pausierung und Kündigung

8.1 Automatische Abo-Verlängerung

Sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt oder keine Mitteilung über den Wechsel zu einem anderen Abonnement eingeht, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um die ursprüngliche Vertragsdauer zu unveränderten Konditionen.

8.2 Bedenkzeit Jahresabo

Für die Jahresmitgliedschaft wird eine Bedenkzeit von 30 Tagen ab Vertragsabschluss gewährt. Innerhalb dieser Frist kann das Mitglied vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird lediglich die erste Monatsrate fällig: CHF 155.– bei monatlicher Zahlung bzw. CHF 140.– bei Vorauszahlung. Bei Vorauszahlung wird der Restbetrag über dasselbe Zahlungsmittel zurückerstattet, das für die ursprüngliche Zahlung verwendet wurde.

8.3 Kündigung oder Änderung der Mitgliedschaft

Eine Kündigung oder Änderung des Mitgliedschaftsabos müssen 30 Tage vor Ende der Vertragsdauer erfolgen. Erfolgt sie später, wird ein weiterer Monatsbetrag zum aktuellen 3-Monats-Preis berechnet.

Eine vorzeitige Kündigung des Abonnements ist nicht möglich, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor. In diesem Fall ist eine Kündigung möglich, jedoch nur nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Bei einer gewährten, vorzeitigen Kündigung einer vergünstigten (z.B. Jahres-) Mitgliedschaft wird rückwirkend der entsprechende Preis für die kürzere Mitgliedschaftsdauer verrechnet. Beispiel: Wird eine Jahresmitgliedschaft nach 6 Monaten gekündigt, wird der Halbjahrestarif rückwirkend angewendet und die Differenz nachbezahlt.

Bei Kündigung bleibt die Mitgliedschaft bis zum ursprünglichen Verlängerungsdatum aktiv.

Mitgliedern, welche grob gegen die Mitgliedschaftsbedingungen verstossen oder mit ihren Zahlungen in Verzug sind, kann das Mitgliedschafts-Abonnement fristlos gekündigt und der Zutritt zu den Studioräumlichkeiten von atelier yuniku verwehrt werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des verbleibenden Betrags.

8.4 Pausierung der Mitgliedschaft

Bei Unfall, längerer Krankheit, sowie Mutter- und Vaterschaftsurlaub und Reisen, die länger dauern als 3 Wochen, kann das Mitgliedschaftsabonnement um die Dauer der jeweiligen Abwesenheit unterbrochen werden. Ein entsprechender Antrag muss schriftlich gestellt und ein ärztliches Zeugnis beigelegt werden. Für die Pausierung des Abos ist eine Administrationsgebühr von 20 CHF zu zahlen.

8.5 Übertragbarkeit der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Datenschutzrichtlinie

atelier yuniku verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Mitglieder gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu schützen. Alle Daten werden vertraulich behandelt und nur für die Verwaltung der Mitgliedschaft sowie die Organisation von Kursen und Veranstaltungen verwendet. atelier yuniku gibt keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter, es sei denn, dies ist zur Durchführung der vertraglichen Vereinbarungen erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.

9.2 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

atelier yuniku behält sich vor, die AGB bei Bedarf und nach vorheriger Benachrichtigung der Mitglieder anzupassen. Mitglieder haben 30 Tage Zeit, den Änderungen zu widersprechen, andernfalls gelten diese als akzeptiert.

9.3 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt der Rest unberührt. Die ungültige Klausel wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen des Vertragsinhalts oder der AGB werden schriftlich mitgeteilt.

9.4 Haftung und Versicherung

Die Nutzung des Ateliers erfolgt auf eigene Gefahr. Mitglieder sind sich bewusst, dass Arbeiten in einer Werkstatt Risiken bergen (z. B. scharfe Werkzeuge, heiße Oberflächen, elektrische Geräte, Staub). Alle Mitglieder sind verpflichtet, auf ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit der weiteren anwesenden Personen und vor Ort befindlichen Gegenstände zu achten und sämtliche Anweisungen zur Nutzung der Werkstätten, Geräte und Werkzeuge sorgfältig zu befolgen. atelier yuniku übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Ausstattung entstehen – auch bei leichter Fahrlässigkeit nicht.

Mitglieder haften vollständig für sämtliche Schäden, die durch ihre Nutzung des Ateliers entstehen. Eine gültige Haftpflichtversicherung, die auch Schäden im Rahmen handwerklicher, gestalterischer oder kreativer Tätigkeiten an fremden Einrichtungen (z. B. Werkstätten, Ateliers) abdeckt, wird daher stark empfohlen. Beschädigungen an von atelier yuniku bereitgestellten Materialien oder an der Ausstattung des Ateliers müssen umgehend gemeldet werden. Die Kosten für Reparaturen, Reinigung oder Ersatz beschädigter Materialien, Werkzeuge und Geräte werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.

Für den Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen, Materialien oder Werkzeugen übernimmt atelier yuniku keine Haftung. Die sichere Aufbewahrung erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.

9.5 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Schweiz. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zürich. Mit der Annahme dieses Vertrags im Rahmen der Online-Anmeldung bestätigt das Mitglied, diesen Vertrag gelesen und verstanden zu haben.

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